Websites
Digitale-Dienste-Gesetz: DDG
Förderprogramm: kostenfreie Erstellung einer Website für sächsische Tierärztinnen und Tierärzte (Infoblatt)
Empfehlungen für die Erstellung von Praxis-Websites (pdf):
Nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom 06.05.2024 müssen Diensteanbieter – wozu auch Tierärzte gehören, die eine Internetseite betreiben – folgende verpflichtende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten:
Name und Vorname des Praxisinhabers/der Praxisinhaber
Berufsbezeichnung als „Tierarzt“ und Staat, in dem die Bezeichnung verliehen wurde
Anschrift der Niederlassung (Postfach gilt nicht)
E-Mail-Adresse
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz
berufsrechtliche Regelungen inkl. Hinweise zu deren Zugänglichkeit: Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
zuständige Kammer: Sächsische Landestierärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
zuständige Aufsichtsbehörde: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Albertstr. 10, 01097 Dresden
Nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) vom 12.03.2010 in der jeweils geltenden Fassung gehört zu den stets zur Verfügung zu stellenden Informationen:
Berufshaftpflichtversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 11): Name + Anschrift des Versicherers inkl. räumlicher Geltungsbereich
Folgende Zusatzinformationen werden von der Landestierärztekammer empfohlen:
Angaben zum tierärztlichen Notfalldienst und zu Vertretungen bei Erkrankung/Urlaub
Sprechstundenzeiten; ggf. Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden
Praxisform
Praxislogo
Praxisteam
zusätzliche Kontaktdaten (Telefon, Telefax)
akademische Grade
Gebiets-/Zusatzbezeichnungen gemäß Weiterbildungsordnung
Zertifikate der Qualitätssicherung: ISO (International Organization for Standardization), GVP (Gute Veterinärmedizinische Praxis), Fortbildungszertifikat der Landestierärztekammer
Behandlungs-, Tätigkeits-, Interessensschwerpunkte (§ 9 Abs. 3 Berufsordnung)
Leistungsangebot und technische Praxisausstattung
ggf. Fremdsprachenkenntnisse
ggf. Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen
Weiterhin zulässig sind:
allgemeine Informationen zu artgerechter Tierhaltung und -fütterung
allgemeine Empfehlungen zur Erhaltung der Tiergesundheit
allgemeine Hinweise zum Umgang und zur Pflege kranker Tiere
Stand: 07/2024