Informationen für Tierärzte
Vor der Ausbildung
Schülerpraktika (Merkblatt)
Was muss ich bei einem Schülerpraktikum beachten?
Wichtiges zur Ausbildertätigkeit (Tierarzt) (allgemeine Informationen)
Wann und unter welchen Voraussetzungen darf ich als Tierarzt TFAs ausbilden?
Azubisuche (Link zum Marktplatz für Stellen und Praxen)
Ich habe einen freien Ausbildungsplatz anzubieten. Wie kann ich geeignete Bewerber erreichen? Wie finde ich den passenden Azubi?
Ausbildungsvertrag (Link zu den Ausbildungsverträgen)
Ich habe den passenden Azubi gefunden, wo erhalte ich nun einen Ausbildungsvertrag?
Während der Ausbildung
Allgemeine Informationen zur Ausbildung (Merkblatt Ausbildung TFA)
Wann startet die Ausbildung? Was muss der ausbildende Tierarzt beachten? Wie läuft die Ausbildung ab?
Beantwortung allgemeiner Fragen zur Ausbildung.
Arbeitnehmerfreundliche Tierarztpraxis
Artikel aus DTBl. 2014, Heft 6, S. 772 - 775
Broschüre "Ausbildung gestalten - Tiermedizinische/r Fachangestellte/r" des Bundesinstitutes für Berufsbildung (Link zum E-Book)
Ausführliche Erläuterungen zur Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten.
Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) (Merkblatt Berichtsheft)
Azubis erhalten nach Vertragsabschluss und Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Ausbildungsverzeichnis der Sächsischen Landestierärztekammer von der Kammergeschäftsstelle über den Ausbilder ein Berichtsheft. Dieses Berichtsheft ist über die gesamte Ausbildungsdauer in Form eines schriftlichen Ausbildungsnachweises zu führen. Die Berichte müssen mindestens monatlich von dem Azubi während der Ausbildungszeit geschrieben und dem Ausbilder (Tierarzt) zur Überprüfung und Unterschrift vorgelegt werden.
Ausbildungsplan (Ausbildungsplan)
Für die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung in der tierärztlichen Einrichtung erhält der Ausbilder (Tierarzt) nach Vertragsabschluss und Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Ausbildungsverzeichnis der Sächsischen Landestierärztekammer von der Kammergeschäftsstelle eine Kopiervorlage des Ausbildungsplans. Dieser enthält alle erforderlichen Ausbildungsinhalte, die dem Azubi vermittelt werden sollen.
Informationen zum Tarifvertrag ab 01.10.2022 (Achtung: gekündigt zum 30.09.2024, aktuell noch kein Ergebnis der Verhandlungen) - Ausbildungsvergütung
Welche Mindestausbildungsvergütung muss ich zahlen? Welche Vergütung erhalten die Auszubildenden nach neuem Tarifvertrag?
Aktuelle Informationen (Stand: 12.09.2022) zum ab dem 01.10.2022 geltenden neuen Tarifvertrag inkl. Mindestausbildungsvergütung (PDF).
Finanzielle Unterstützung der Auszubildenden zur außerhäuslichen Unterkunft während des Berufsschulunterrichtes
Ist eine außerhäusliche Unterbringung für den Berufsschulunterricht notwendig, weil die täglich zu bewältigenden Wege zwischen Wohnung und Berufsschule unzumutbar sind, können Berufsschüler:Innen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Näheres dazu regelt seit dem 01.08.2018 die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULeistVO), die zuletzt durch die Verordnung vom 09.03.2023 (SächsGVBl. S. 90) geändert worden ist.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus stellt folgendes Informationsblatt (Stand: 30.05.2023) zu den Antragsvoraussetzungen, zum Verfahrensablauf und zum Deutschlandticket (pdf Informationsblatt) sowie eine Liste der Bearbeiter:Iinnen der Anträge (Stand: 26.04.2023) (pdf Liste) zur Verfügung.
Fehltage in der Ausbildungszeit (Merkblatt Fehltage TFA)
Wieviele Fehltage darf der Azubi in der Ausbildungszeit haben?
Schwangerschaft in der Ausbildung (Merkblatt Schwangerschaft in der Ausbildung)
Was ist bei einer Schwangerschaft in der Ausbildung zu beachten?
Ausbildungsberater
Für einen Kontakt zum Ausbildungsberater wenden Sie sich bitte an die Kammergeschäftsstelle der Sächsischen Landestierärztekammer.
E-Mail:
Tel. 0351 82 67 200
Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (Merkblatt Beendigung Ausbildungsverhältnis)
Kann ich den Ausbildungsvertrag mit dem Azubi kündigen?
Beantwortung von Fragen zur Aufgabe der Berufsausbildung, Kündigung und Aufhebungsverträgen.
Gleichstellungsbestimmung: Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.