Berufsschule
Gemäß Sächsischem Schulgesetz hat die Berufsschule die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung vor allem berufsbezogene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie führt als gleichberechtigter Partner gemeinsam mit den Ausbildungsbetrieben und anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.
Alle sächsischen Auszubildenden zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten werden im Blockunterricht an der zuständigen Berufsschule in Leipzig (Landesfachklasse) unterrichtet.
Die Anmeldung der Auszubildenden an der Berufsschule erfolgt durch den ausbildenden Tierarzt (Weitere Informationen unter der Rubrik Ausbildungsverträge).
Ruth-Pfau-Schule
Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig
Gesundheit und Soziales
Schönauer Str. 160
04207 Leipzig
Tel. (03 41) 4 26 41 0
Fax (03 41) 4 26 41 41
E-Mail:
Internet: www.ruth-pfau-schule.de
Blockplan:
Bildungsgang Tiermedizinische Fachangestellte
Finanzielle Unterstützung der Auszubildenden zur außerhäuslichen Unterkunft während des Berufsschulunterrichtes
Ist eine außerhäusliche Unterbringung für den Berufsschulunterricht notwendig, weil die täglich zu bewältigenden Wege zwischen Wohnung und Berufsschule unzumutbar sind, können Berufsschüler:Innen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Näheres dazu regelt seit dem 01.08.2018 die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULeistVO), die zuletzt durch die Verordnung vom 09.03.2023 (SächsGVBl. S. 90) geändert worden ist.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus stellt folgendes Informationsblatt (Stand: 30.05.2023) zu den Antragsvoraussetzungen, zum Verfahrensablauf und zum Deutschlandticket (pdf_Informationsblatt) sowie eine Liste der Bearbeiter:Iinnen der Anträge (Stand: 26.04.2023) (pdf_Liste) zur Verfügung.