Fortbildungszertifikat
Satzung der Sächsischen Landestierärztekammer zur Erteilung des Fortbildungszertifikates (zertifizierte Fortbildung)
vom 30.10.2004 (Satzung)
Antrag auf Ausstellung des Fortbildungszertifikats:
Symbol für Qualität
Werben Sie! - Mit Ihrem Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landestierärztekammer!
Für? - Qualität durch Fortbildung und Fachkompetenz
Zur? - Orientierung Ihrer Patientenbesitzer, potenzieller Kunden und Kollegen
Wo? - Mit der Plakette auf Praxisschild, Briefkopf, Homepage, Anzeigen etc.
- Mit der Urkunde in Ihrer Praxis/Klinik, in Ihrem Institut, Amt oder Dienstzimmer.
Was ist zu tun, um das Fortbildungszertifikat zu erhalten?
Zutreffendes Antragsformular downloaden - s. o. oder hier
Antragsformular ausfüllen und ausdrucken
Nachweise der zutreffenden 3 Jahre beilegen
Antrag und Nachweise einsenden an: Sächsische Landestierärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
--- Bitte beachten Sie bei der Beantragung einer Folgebescheinigung, dass ein neues Fortbildungszertifikat frühestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des "alten" Fortbildungszertifikats - 3 Jahre nach dessen Ausstellungsdatum - ausgestellt werden kann. (§ 4 Abs. 4 Satzung der Sächsischen Landestierärztekammer zur Erteilung des Fortbildungszertifikates) ---
Was kostet das Fortbildungszertifikat?
50 € gemäß Gebührenordnung der Landestierärztekammer
Noch Fragen?
Bitte rufen Sie uns an!
Tel.: 0351 8267200