Weiterbildung | Fortbildung
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sächsische Landestierärztekammer (SLTK) im Rahmen der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (Datenschutz_Information_PDF)
Wichtiger Hinweis:
Anträge, die in der nächsten Sitzung des Weiterbildungsausschusses am 07.01.2025 bearbeitet werden sollen, müssen bis spätestens 23.12.2024 in Papierform in der Kammergeschäftstelle eingegangen sein.
Formulare Weiterbildung:
Antrag Anerkennung Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen
Antrag Anerkennung Fachtierarzt | Zusatzbezeichnung nach Diplomate
Formulare Fortbildungszertifikat:
--- Bitte beachten Sie bei der Beantragung einer Folgebescheinigung, dass ein neues Fortbildungszertifikat frühestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des "alten" Fortbildungszertifikats - 3 Jahre nach dessen Ausstellungsdatum - ausgestellt werden kann. (§ 4 Abs. 4 Satzung der Sächsischen Landestierärztekammer zur Erteilung des Fortbildungszertifikates) ---