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Prüfungstermine

 

Übersicht der Prüfungstermine im Ausbildungsberuf Tiermedizinische Fachangestellte im Jahr 2025

Prüfungstermine 2025 (zur Ansicht bitte klicken)

 

Hinweis:

Die Anmeldeformulare für die Prüfungen werden Ihnen jeweils rechtzeitig zur Verfügung gestellt (s. u.).

 


 

Informationen

 

Information zur Abschlussprüfung in Kurzfassung (PDF Merkblatt AP kurz)

Warum?, Was?, Wie?, Wo?, Wann? ... Alle wichtigen Informationen rund um die Abschlussprüfung in Kurzfassung.

 

Informationen zur vorzeitigen Abschlussprüfung im Detail (PDF Merkblatt vAP Details)

Wann und wie kann mich mein Ausbilder zur vorzeitigen Abschlussprüfung anmelden? Was kommt in den Prüfungen auf mich zu? Welche Leistungen brauche ich, um zu bestehen?

 

Informationen zur regulären Abschlussprüfung im Detail (PDF Merkblatt AP Details)

Wann und wie kann mich mein Ausbilder zur regulären Abschlussprüfung anmelden? Was kommt in den Prüfungen auf mich zu? Welche Leistungen brauche ich, um zu bestehen?

 

Informationen zur externen Abschlussprüfung im Detail (PDF Merkblatt externe AP Details)

Ich möchte die Abschlussprüfung als externer Prüfungskandidat antreten? Wie melde ich mich an und was kommt auf mich zu?

 

Informationen zur Wiederholungsprüfung (PDF Merkblatt Ausbildungsende und WDH)

Was ist, wenn ich meine Prüfung nicht bestehe? Wie geht es dann weiter?


 

Winter Abschlussprüfung 2025

 

Die Sächsische Landestierärztekammer führt die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Tiermedizinische/r Fachangestellte/r“ an folgenden Terminen durch:

 

Schriftliche Abschlussprüfung
Mittwoch 15.01.2025 und

Freitag 17.01.2025

jeweils 9.00 Uhr, in der Ruth-Pfau-Schule, Schönauer Str. 160, 04207 Leipzig

 

Mündlich-praktische Abschlussprüfung
Mittwoch 12.02.2025 oder

Donnerstag 13.02.2025 

jeweils vorauss. ab 08:30 Uhr, in der Ruth-Pfau-Schule, Schönauer Str. 160, 04207 Leipzig

 

Zulassung zur Abschlussprüfung:
Zur Abschlussprüfung mit Beginn am 15.01.2025 können zugelassen werden:

- Auszubildende und Umschüler, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis nicht später als am 13.04.2025 endet, § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

- Bewerber, die gemäß § 37 Abs. 1 BBiG den Antrag auf Wiederholungsprüfung gestellt haben.

- Auszubildende und Umschüler des 3. Ausbildungsjahres, deren Ausbildungs- oder Umschulungszeit nach dem 13.04.2025 endet, können gemäß § 45 Abs. 1 BBiG den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach Anhören des ausbildenden Tierarztes und der Berufsschule stellen (maximal mögliche Ausbildungsverkürzung von insgesamt sechs Monaten)

Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind gemäß Beschluss des Berufsbildungsausschusses Medizinische Fachangestellte  vom 29.11.2003 bzw. des Vorstandes der Sächsischen Landestierärztekammer vom 24.01.2004 (veröffentlicht DTBl. 6/2004, S. 655–656) und den Auslegungsgrundsätzen zu § 45 BBiG festgelegt:

- über dem Durchschnitt liegende Leistungen und regelmäßiger Berufsschulunterricht (siehe § 9 Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Tiermedizinischen Fachangestellten (PrO))

- mindestens gute Lern- und Ausbildungsergebnisse in der Tierarztpraxis

- gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule

- mindestens ein „befriedigend“ in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes und des im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoffes müssen dabei vollständig anwendungsbereit sein.

- Bewerber ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis, die gem. § 45 Abs. 2 BBiG nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist (somit 4,5 Jahre), in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (ungelernte Tierarzthelfer bzw. Tiermedizinische Fachangestellte).

- Bewerber, die gemäß § 43 Abs. 2 BBiG in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden sind, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er

- nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist,

- systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und

- durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.

 

Anmeldung und Zulassungsverfahren
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen gemäß § 10 der PrO bis spätestens 06.12.2024 (Posteingang Kammergeschäftsstelle) in der Sächsischen Landestierärztekammer zu erfolgen.
Die Anmeldeformulare sind auf der Internetseite der Sächsischen Landestierärztekammer zu finden (s. u.).
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Sächsische Landestierärztekammer als zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 BBiG der Prüfungsausschuss.

 

Beendigung der Ausbildung oder Umschulung
Mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis (§ 21 Abs. 2 BBiG).

 

Anmeldung von Gästen zur Abschlussprüfung
Gemäß § 16 der PrO sind die Prüfungen nicht öffentlich. Der Prüfungsausschuss kann jedoch im Einvernehmen mit dem Kammervorstand Personen als Gäste zulassen, die gemäß § 16 Abs. 2 der Prüfungsordnung nicht stimmberechtigt sind und sich auch sonst jeder Einwirkung auf den Prüfungsablauf zu enthalten haben.

 

Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Veröffentlichung gelten jeweils für alle Geschlechter.

 

Formulare:
- Hier können Sie folgende Formulare für die vorzeitige Abschlussprüfung als PDF herunterladen (bitte klicken):

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen rund um die vorzeitige Abschlussprüfung auf dem Merkblatt vAP Details (s. o.)!

- Anmeldeformular vorzeitige Abschlussprüfung Winter 2025

- Leistungsbescheinigung des ausbildenden Tierarztes

- Antrag Ausweisung berufsschulischer Leistungen auf dem Prüfungszeugnis

 

- Im Falle einer externen Prüfung:

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen rund um die externe Abschlussprüfung auf dem Merkblatt externe AP Details (s. o.).

- Anmeldeformular externe Abschlussprüfung 2025

 

- Im Falle einer Wiederholungsprüfung:

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen rund um die Wiederholungsprüfung auf dem Merkblatt Ausbildungsende und WDH (s. o.).

- Anmeldeformular Wiederholungsprüfung

 


 

 

Zwischenprüfung 2025

Die Sächsische Landestierärztekammer führt die nächste Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf „Tiermedizinische/r Fachangestellte/r“ am Freitag, 04.04.2025, 08:30 - 10:30 Uhr, in der Ruth-Pfau-Schule, Schönauer Str. 160, 04207 Leipzig, durch.
Teilnehmer an der Zwischenprüfung sind die Auszubildenden des 2. Ausbildungsjahres.

 

Informationsblatt zur Zwischenprüfung (Merkblatt Zwischenprüfung 2025)

Muss ich mich zur Zwischenprüfung anmelden? Muss ich eine Gebühr zahlen? Bekomme ich ein Zeugnis?

 

Gleichstellungsbestimmung
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Veröffentlichung gelten jeweils für alle Geschlechter.