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TFA-Tarifverhandlungen: noch kein Ergebnis

16. 10. 2024

Pressemitteilung des bpt vom 4. Oktober 2024


TFA-Tarifverhandlungen:
Noch keine Anschlusslösung gefunden!


Nachdem der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) den Gehalts- und den Manteltarifvertrag für
die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) zum 30. September gekündigt hatte, war klar, dass es
wegen des damit verbundenen strukturellen Anpassungsbedarfs für die beiden in die Jahre
gekommenen Tarifverträge zu langwierigen Verhandlungen kommt. Denn die Positionen der
Arbeitnehmervertretung VmF und der Arbeitgebervertretung bpt liegen dieses Mal sehr weit
auseinander. Und das obwohl es in der letzten Tarifrunde als Vorgriff auf die GOT 2022 bereits ein
sattes Lohnplus für die TFA von durchschnittlich 20 Prozent gegeben hatte.
Schon Anfang Juli hatten die Tarifparteien deshalb mit ersten Sondierungsgesprächen begonnen und
dann in mehreren Terminen weiterverhandelt. Ziel der Verhandlungen war zunächst eine
Übergangslösung zu finden, die schon vom 1. Oktober an gegriffen hätte. Denn zu diesem Termin ist
die Kündigung der Tarifverträge wirksam geworden. Der Versuch, eine solche Übergangslösung zu
erreichen, ist in dieser Woche leider gescheitert.
Obwohl mit dem 1. Oktober auch die Friedenspflicht ausgelaufen ist, wurde ein weiterer
Verhandlungstermin für den 23. Oktober terminiert. Sollten sich die Verhandlungen länger hinziehen,
könnte es unter Umständen auch zu einer auf den 1. Oktober zurückwirkenden Gehaltssteigerung
kommen. Hierauf sollten sich die Praxen/ Kliniken vorsichtshalber einstellen.


Ansprechpartner:
Heiko Färber (bpt-Geschäftsführer)
Tel.: 0170-8565248
E-Mail:

 


Pressemeldung des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. vom 04. Oktober 2024:

 

4.10.2024 | Pressemeldung

Noch kein Ergebnis bei TFA-Tarifverhandlungen

Am 4. Juli 2024 sind die Tarifverhandlungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) gestartet und noch immer gibt es keine Aussicht auf ein Ergebnis. Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), erklärt mit Blick auf die Verzögerungen:

„Die Verhandlungen mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) gestalten sich ausgesprochen schwierig. Da sowohl der Gehalts- als auch Manteltarifvertrag für die TFA gekündigt wurden, war es klar, dass wir eine längere Strecke vor uns haben. Im Moment gibt es aber überhaupt keinen Fortschritt. Eine Übergangslösung, für die wir bereits eine mündliche Zusage erhalten hatten, wurde im Nachgang vom bpt zurückgenommen. Auch der am 30. September 2024 mühsam erarbeitete Kompromissvorschlag wurde vom bpt erneut abgelehnt und mit dem Hinweis versehen, dass die Tarifrunde am 23. Oktober 2024 in Frankfurt/Main fortgesetzt werde.“

Der aktuelle Tarifvertrag trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und wurde zum 30. September 2024 gekündigt. Bis zum Neuabschluss ist er in der Nachwirkung.

„Unser Ziel ist es weiterhin, dass der neue Tarifvertrag rückwirkend zum 1. Oktober 2024 gilt und eine entsprechende Übergangsregelung gefunden wird“, so Hannelore König weiter. „Um die zurückliegende Teuerung der Lebenshaltungskosten der letzten 24 Monate abzufedern, rufen wir die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Tierarztpraxen und -kliniken auf, die Möglichkeit der Inflationsausgleichsprämie zu nutzen.“ Gleichzeitig ermutigt sie die TFA: „Sprechen Sie Ihre Chefinnen und Chefs proaktiv an, denn bei Inflationsraten von 8,7 Prozent in 2022 und 6,0 Prozent in 2023 bleibt von dem Gehaltsplus von 19 Prozent im Mittel für die zurückliegenden zwei Jahre nur sehr wenig übrig. Vor dem Hintergrund, dass laut Statischem Bundesamt die Preise für Lebensmitteln seit Juni 2021 sogar um 29 Prozent gestiegen sind und weiterhin auf hohem Niveau bleiben, kann dies für TFA existenzgefährdend sein.“ 

In der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgebende ihren Angestellten nach § 3 Nr. 11 c des Einkommensteuergesetzes zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn insgesamt bis zu 3.000,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei überweisen. Das kann auch in Teilbeträgen geschehen.