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Petition gegen die Tierärzteschaft: BTK verurteilt den Angriff auf ihren Berufsstand

08. 12. 2023

(BTK/Berlin) – Die Bundestierärztekammer (BTK) verurteilt die Petition „GOT – so nicht!“, die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den Deutschen Bundestag gerichtet wurde, aufs Schärfste. „Es werden Falschaussagen verbreitet, die an Polemik nicht zu überbieten sind und die die Tierärzteschaft in ein schlechtes Licht rücken“, kritisiert der Präsident der BTK, Ltd. VD Dr. Holger Vogel.


Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) dient zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung – auch während der Notdienstzeiten. „Die strukturelle Anpassung der GOT im November 2022 war überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erklärt Dr. Vogel. Die Arbeitsbedingungen in der Tierärzteschaft müssen sich dringend verbessern und die neue GOT ist ein Hebel, um dem eklatanten Tierärztemangel entgegenzuwirken, der ein massives Tierschutzproblem darstellt. „Wir wollen unseren beruflichen Nachwuchs motivieren, diesen großartigen Beruf auszuüben, doch solche Aktionen, wie die aktuelle Petition der Vereinigungen FN und VDTH, erreichen genau das Gegenteil“, mahnt der BTK-Präsident.
Die BTK-Arbeitsgruppe (AG) „GOT“ hat diverse Informationsblätter erarbeitet, die Unklarheiten beseitigen und noch offene Fragen zur GOT beantworten sollten.
 

Hier einige Informationen zur GOT: