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Bundeskongress des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. am 14. und 15. April in Würzburg

22. 03. 2023

Von Nagern, Notfällen und Nährstoffen

Auf dem Programm des Bundeskongresses am 14. und 15. April 2023 in Würzburg stehen insgesamt 18 Seminare und Workshops für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA). „Eine Teilnahme lohnt sich an beiden Tagen“, ist sich Nicole Josten-Ladewig, stellvertretende Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V., sicher und sagt. „Viele Kolleginnen und Kollegen kennen bereits unsere regelmäßigen TFA-Fachtagungen in den Landesverbänden. Der Bundeskongress bietet noch mehr: Das Ambiente eines Kongresszentrums, den interdisziplinären Austausch und die Jubiläumsveranstaltung mit anschließendem Get-Together am Freitagabend.“

Aus Anlass der Verbandsgründung vor 60 Jahren haben die Referatsleitungen und die Präsidentin Seminare, Workshops, Diskussionsrunden und Kompaktkurse für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Zahntechniker*innen organisiert.

Schwerpunkt des ersten Kongresstages für TFA sind Themen, die sich vor allem an Auszubildende und Wiedereinsteiger*innen wenden: So geht es um Op-Vorbereitungen, Präanalytik, Hämatologie und weitere Laboruntersuchungen sowie Prüfungen.

Nicht nur um Nager, Notfälle beim Pferd und Nährstoffe zur Hautgeneration bei Haustieren dreht sich der zweite Kongresstag: Zu den veterinärmedizinischen Fachthemen gehören auch Vector Borne Diseases, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Lungenprobleme beim Pferd. Andere Seminare bedienen die sozialen und kommunikativen Herausforderungen im TFA-Berufsalltag und zeigen auf, wie Selbstschutz bei emotionaler Arbeit, wirksame Social Media-Arbeit, Grundsätze der Kommunikation sowie Arbeitssicherheit in der Tierarztpraxis funktionieren können.

Angeboten werden zudem Workshops mit Dr. Remien von der Tierklinik Lüneburg zum Notfallmanagement in der Kleintiermedizin und zum Erstellen und Bewerten von Röntgenbildern.

„Fortbildungen sind für Tiermedizinische Fachangestellte nicht nur deshalb wichtig, weil sie ihr Wissen und ihre Kompetenzen erweitern können, sondern auch, weil sie damit unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf eine bessere Vergütung haben“, erinnert Nicole Josten-Ladewig ihre Kolleginnen und Kollegen und verweist darauf, dass für die TFA-Seminare Stunden zur Anerkennung als Fortbildung für TFA/TAH gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Gehaltstarifvertrages beantragt wurden. Für den zweitägigen Kurs „Ausbildung kompakt“, der am Freitag und Samstag angeboten wird und der sich an ausbildungsbeauftragte Kolleginnen und Kollegen aus allen Berufen wendet, sind insgesamt 14 Fortbildungsstunden beantragt.

Anmeldungen für den Kongress sind noch bis zum 1. April und ausschließlich online möglich.