Mangel an Nutztierpraktiker:innen spitzt sich zu - BTK warnt vor Notstand durch Änderung im Tierarzneimittelgesetz
(BTK/Berlin) – Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wurde am 22.11.2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition im Agrarausschuss angenommen. Die darin enthaltenen Auflagen für Nutztierpraktiker:innen mit immensen Dokumentations- und Meldepflichten für Tierärzt:innen sind für eine Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Tierhaltungen kontraproduktiv und kosten wertvolle Zeit am Patienten, warnt die Bundestierärztekammer (BTK). In der Expertenanhörung des Agrarausschusses am 17.10.2022 wurden unsere fachlichen Forderungen eingebracht, die von der Bundesregierung bislang ignoriert wurden, u. a.
• Umsetzung der von der EU geforderten Tierärztlichen Bestandsbetreuung in nationales Recht
• Eindeutige Vorgaben für Stallbau in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung
• Schaffung einer einheitlichen Tiergesundheitsdatenbank zur Früherkennung von Krankheitsursachen
Bereits anlässlich des Deutschen Tierärztetags im September 2022 haben die vier großen Verbände BTK, Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt), Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) und Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) in einer Resolution eine erhebliche Verringerung des administrativen Aufwands für Tierärzt:innen und keine Übernahme der jetzigen Meldeverpflichtung der Tierhalter:innen gefordert. „Wir weisen die Regierenden darauf hin, dass eine Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierschutzes sowie eine Produktion hochwertiger Lebensmittel tierischer Herkunft nur mit der Tierärzteschaft gelingen kann“, sagt BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann.