Rechtsgrundlagen für Krisenzentren / Notfallpläne (Auswahl)
Zurueck
EU-Recht:
Art. 72, 74-78 i. V. m. Anh. XVII der Richtlinie 2003/85/EG des Rates vom 29. September 2003 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, zur Aufhebung der Richtlinien 85/511/EWG sowie der Entscheidungen 89/531/EWG und 91/665/EWG und zur Änderung der Richtlinie 92/46/EWG
Art. 22, 23 der Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest
Art. 62 Abs. 1 i. V. m. Anh. X der Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG
Art. 16 u. 21 i. V. m. Anh. VI der Richtlinie 2002/60/EG des Rates vom 27. Juni 2002 zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Änderungen der Richtlinie 92/119/EWG hinsichtlich der Teschener Krankheit und der Afrikanischen Schweinepest
Art. 8 i. V. m. Anh. IV der Richtlinie 92/118/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 über die tierseuchenrechtlichen und gesundheitlichen Bedingungen für den Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Kapitel I der Richtlinie 89/662/EWG und - in bezug auf Krankheitserreger - der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen
Anh. VI der Richtlinie 92/35/EWG des Rates vom 29. April 1992 zur Festlegung von Kontrollregeln und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pferdepest
Bundesrecht:
§ 30 Abs. 2 TierGesG
§ 32 der Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung)
Krisenzentren / Notfallpläne - sächsische Regelungen
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Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bekämpfung besonders bedrohlicher Tierseuchen vom 11.09.2014 (VwV Landestierseuchenkrisenplan)
Logistikzentrum, Mobiles Bekämpfungszentrum (MBZ)
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Die praktischen Erfahrungen mit Ausbrüchen gefährlicher Tierseuchen in anderen Mitgliedstaaten und Bundesländern zeigen, dass es notwendig ist, dem im Außendienst tätigen Hilfspersonal (praktische Tierärzte die Gebietesuntersuchungen durchführen und Proben nehmen, Tötungstrupps u.ä.) einen zentralen Anlaufpunkt zu bieten, der folgende Funktionen übernehmen soll
[*] Bekanntgabe der Arbeitsaufgaben, Aushändigung der erforderlichen Unterlagen und Materialien (z.B. Probengefäße)
[*] Ausgabe der Hygienekleidung, Wechsel von Straßen- zu Hygienekleidung (entsprechende Lager- und Umkleidemöglichkeiten)
[*] Verpflegung des Hilfspersonals
[*] Möglichkeiten zur Zwischenlagerung entnommener Proben
[*] Entsorgung gebrauchter Hygienekleidung nach Rückkehr
[*] Möglichkeiten zur Körperreinigung und Desinfektion
Die dafür genutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen haben somit andere Funktionen als die des "administrativen" Bereichs des Tierseuchenkrisenzentrums.
Dieser Ansatz wird auch mit dem als "Containerdorf" konzipierten gemeinsamen Mobilen Bekämpfungszentrum der Länder verfolgt (MBZ). Es ist jedoch davon auszugehen, dass das MBZ einem betroffenen Kreis – wenn überhaupt – erst nach einigen Tagen zur Verfügung stehen kann und hohe Aktivierungs- und Deaktivierungskosten verursacht. Somit ist jedes LÜVA gut beraten, in seine Planungen mögliche Räumlichkeiten und / oder Standorte einzubeziehen, die diese Funktionen erfüllen können, z.B. Nutzung geeigneter Räumlichkeiten im eigenen Haus (z.B. Kellerbereiche mit entsprechend nutzbaren Räumen und Duschmöglichkeiten, Nutzung eines Feuerwehrtechnischen Zentrums, Nutzung des Katastrophenschutzlagers
Alle Informationen zum MBZ finden Sie im MBZ-Handbuch (Zugriff nur nur mit Zugangsberechtigung für TSN-Online möglich)
Literatur / Links
Piontkowski, 2005, Vortag anlässlich des Internationalen Veterinärkongresses des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte in Bad Staffelstein (s. Tagungsbericht)
Koespel, U., Frankemölle, M.: Errichtung und Betrieb eines Tierseuchen-Logistikzentrums, Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle IV/2007, 267-272
Krisenzentren / Notfallpläne - Vorgaben für den „Humanbereich“
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Bedrohungen von Menschen durch übertragbare Krankheitserreger:
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für eine Bereitschafts- und Reaktionsplanung zur Bekämpfung außergewöhnlicher Gefahren und Schadenslagen durch Bedrohungen von Menschen mit Infektionserregern (VwV Bereitschafts- und Reaktionsplanung – VwV BRP)
Krisenzentren / Notfallpläne - sonstiges
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Vortrag von Dr. Matthias Kramer, Friedrich-Löffler-Institut "Aspekte der Struktur und Organisation von Krisenzentren und -stäben auf Bundes- und Landesebene" anlässlich der Fortbildungsveranstaltung Tierseuchenbekämpfung der SLTÄK 12.04.2010