Rechtsgrundlagen EIA
EIA-Bekämpfung
Zurueck
Durchführung von Umgebungsuntersuchungen (Erlasse beziehen sich auf § 3 der nicht mehr gültigen Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 2. Juli 1975), betreffen sinngemäß nun die Regelungen des § 10 der aktuellen VO)
Erlass des SMS vom 12.10.2006, Erlass des SMS vom 27.10.2006
Zuständigkeit für Verdachtsanzeige und Abklärungsuntersuchungen (maßgeblich ist der Standort, nicht die Herkunft des Einhufers): Schreiben des SMS vom 29.09.2006
EIA sonstiges
Zurueck
Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und
Blutprodukten im Veterinärbereich - Schreiben des BMELV vom 01.10.2012, Direktlink zur Website des BVL
Einschleppung der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer nach Deutschland über das Verbringen lebender Einhufer aus Rumänien - Risikobewertung des FLI (September 2010)
Das Schreiben des FLI vom 17.01.2011 zur Durchführung eines Monitorings beeinhaltet Aussagen zu geeigneten Probenmaterialien und verfügbaren Untersuchungsmethoden