Tierheilpraktiker
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Warum (nicht) zum Tierheilpraktiker?
Tierhalter, die sich diese Frage stellen, sollten wissen:
Was ist ein Tierheilpraktiker?
Für die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker existiert kein definierter
gesetzlicher Rahmen und kein gesetzlicher Schutz. Im Unterschied zum
Heilpraktiker in der Humanmedizin darf sich jedermann Tierheilpraktiker
nennen und diesen Beruf auch ausüben.
Wie wird man Tierheilpraktiker?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. Zahlreiche Institutionen
bieten miteinander kaum vergleichbare Kurse unterschiedlichster Dauer (von
einem Wochenende bis zu mehreren Jahren) und Qualität an, bei denen oft ein „Diplom“ verliehen wird. Staatliche Prüfungen gibt es jedoch nicht. Eine
Berufsausübung ist auch völlig ohne Ausbildung möglich.
Was kann ich von einem Tierheilpraktiker erwarten?
Die in den Kursen vermittelten tierheilkundlichen Therapieansätze beschränken
sich auf die Behandlung mit pflanzlichen und homöopathischen Mitteln und die
Beratung der Tierbesitzer. Der Tierheilpraktiker darf lediglich die praktischen
Anwendungen durchführen, die jeder veterinärmedizinische Laie vornehmen
kann.
Was darf ein Tierheilpraktiker nicht?
Der Tierheilpraktiker darf keine rezeptpflichtigen Medikamente verordnen oder
verabreichen. Darunter fallen sehr viele in der Tiermedizin unverzichtbare
Medikamente, z. B. hoch wirksame Antibiotika, Schmerzmittel usw. Es ist ihm
nicht erlaubt, Tiere zu impfen oder zu betäuben. Damit entfällt auch die
Möglichkeit zur Durchführung von mit Schmerzen verbundenen Eingriffen, z. B.
Operationen, die eine örtliche oder allgemeine Betäubung erfordern.
Wo liegen die Unterschiede zum Tierarzt?
Die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist an die Approbation gekoppelt.
Diese stellt eine staatliche Genehmigung zur Berufsausübung dar und wird
dem Tierarzt am Ende einer über fünfjährigen, erfolgreich abgeschlossenen
Hochschulausbildung mit bestandenen tierärztlichen Examensprüfungen
zugesprochen.
Tierärzte unterliegen den strengen Regeln einer Berufsordnung, deren
Einhaltung von den Tierärztekammern überwacht wird. So besteht z. B. eine
berufslebenslange Pflicht zur Fortbildung. Auch die Weiterbildung zum
Spezialisten in bestimmten tierärztlichen Gebieten und Bereichen wird nach
rechtlichen Vorgaben überwacht. Tierärzte durchlaufen dabei einen
mehrjährigen gesetzlich fixierten wissenschaftlichen Weiterbildungsgang und
müssen eine Fachtierarztprüfung abschließen.
Gibt es „alternative“ Tiermedizin nur beim Tierheilpraktiker?
Seit geraumer Zeit hält die biologische Medizin auch in vielen Tierarztpraxen
Einzug. Homöopathie, Akupunktur und Tierverhaltenstherapie sind in
zunehmendem Maße fester Bestandteil des Leistungsangebots und es gibt
zahlreiche darauf spezialisierte Tierärzte.
Für den Tierhalter hat der Besuch einer derartig spezialisierten tierärztlichen
Praxis oder Klinik den Vorteil der Wahlmöglichkeit zwischen der Anwendung
klassischer Heilverfahren und der Alternativmedizin bei der Behandlung seines
Tieres, ohne dafür mehrere Einrichtungen aufzusuchen und mit der Sicherheit,
dass sein Tier permanent durch hoch qualifiziertes tierärztliches Personal
betreut und behandelt wird.
Bei der Suche nach entsprechenden Spezialisten steht den Tierhaltern die
Geschäftsstelle der Sächsischen Landstierärztekammer beratend zur Seite.
Wie schützen Tierärzte sich und ihre Patienten vor Täuschung?
Die Berufsbezeichnung „Tierheilpraktiker“ sorgt bei vielen Tierhaltern für
Verwirrung, da dem Besitzer eines kranken Tieres oft nicht klar ist, welche
Ausbildung und Leistungen er von einem Tierheilpraktiker erwarten kann und
welches die Unterschiede zu einem Tierarzt sind. Verursacht wird dies oft
durch Tierheilpraktiker, die ihr Berufsfeld durch unangemessene und
wettbewerbsrechtlich bedenkliche Anpreisung des eigenen
Leistungsspektrums aufzuwerten versuchen und dadurch falsche Erwartungen wecken. Tierheilpraktiker nutzen dabei gerne die Tatsache aus, dass für Laien
die Abgrenzung zum tierärztlichen Beruf schwer durchschaubar ist. Die
Tierärztekammern gehen in Kooperation mit der Wettbewerbszentrale
konsequent gegen jeden Versuch vor, die Grenzen der beiden Berufsfelder in
rechtswidriger Weise zu verwischen und sich durch die geschaffene
Intransparenz neue Kundenkreise zu erschließen!